Bundessozialgericht

Verhandlung B 12 KR 7/17 R

Verhandlungstermin 18.01.2018 14:00 Uhr

Terminvorschau

S. K., E. K. ./. Siemens-Betriebskrankenkasse
Der Vater bzw Ehemann der Kläger (fortan: Versicherter) war freiwilliges Mitglied der beklagten Krankenkasse. Er war als Rechtsanwalt hauptberuflich selbstständig tätig. Seit 1.7.2013 bezog er eine Regelaltersrente in voller Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter dem 20.2.2014 gab er eine Wahlerklärung ab, nach der die Beklagte seine gesetzliche Krankenversicherung mit Anspruch auf Krg durchführen solle. Dies lehnte die Beklagte ab. Klage und Berufung des Klägers sind ohne Erfolg geblieben. Ein Anspruch auf Durchführung einer freiwilligen Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld sei wegen des Bezugs der Regelaltersrente ausgeschlossen. Während des Revisionsverfahrens ist der Versicherte am 23.7.2017 verstorben. Für ihn hat sich die aus den Klägern bestehende Erbengemeinschaft gemeldet.

Sozialgericht Regensburg - S 2 KR 291/14
Bayerisches Landessozialgericht - L 5 KR 492/14

Terminbericht

Die Kläger haben die Revision zurückgenommen.

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