Verhandlung B 3 KR 8/16 R
Verhandlungstermin
15.03.2018 13:15 Uhr
Terminvorschau
F. ./. BARMER
In dieser Revisionssache hat die beklagte KK ihre - die Gewährung eines Mess-Systems zur kontinuierlichen Blutzuckermessung (CGMS) im Wege des § 13 Abs 3a SGB V betreffende - Revision vor dem Termin zurückgenommen. Der Termin wurde daher aufgehoben.
Sozialgericht Nürnberg - S 7 KR 112/14
Bayerisches Landessozialgericht - L 5 KR 351/14
Terminbericht
Wie bereits in der Terminvorschau Nr 9/18 berichtet, hat die in dieser Sache beklagte Krankenkasse ihre - die Gewährung eines Mess-Systems zur kontinuierlichen Blutzuckermessung (CGMS) im Wege des § 13 Abs 3a SGB V betreffende - Revision bereits vor dem Termin zurückgenommen.