Bundessozialgericht

Verhandlung B 14 AS 1/17 R

Verhandlungstermin 25.04.2018 13:30 Uhr

Terminvorschau

1. M.G., 2. J. G., 3. L. G. ./. Jobcenter Steinburg
Umstritten ist die Höhe der Leistungen für die Unterkunft und Heizung vom 1.5. bis zum 31.10.2010.

Die Klägerin und ihre 2004 und 2007 geborenen Söhne, die Kläger zu 2 und 3, lebten in einer 4 Zimmer Wohnung, für die eine Brutto-Kaltmiete von 417,50 Euro sowie Heizkosten von 67,50 Euro monatlich zu zahlen waren. Das beklagte Jobcenter übernahm nach einer Kostensenkungsaufforderung seit Anfang 2008 aber nur die - aus seiner Sicht - für einen Drei-Personenhaushalt angemessenen 376 Euro für die Unterkunft. Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Kindergeld berücksichtigte der Beklagte als bedarfsdeckendes Einkommen der Kläger zu 2 und 3. Der Klägerin bewilligte er für die Unterkunft 125,34 Euro und mit der Heizung insgesamt 142,84 Euro, weil bei ihr nur ein Drittel des für einen Drei-Personenhaushalt angemessenen Betrags zugrunde zu legen sei.

Das SG hat den Beklagten zu höheren Leistungen verurteilt. Auf die Berufung des Beklagten hat das LSG die Klagen der Kläger zu 2 und 3 abgewiesen und hinsichtlich der Klägerin den Beklagten verurteilt, ihr monatlich 139,16 Euro für die Unterkunft zuzüglich Heizkosten zu zahlen. Zur Ermittlung der angemessenen Wohnungsgröße und kosten sei nicht auf den Haushalt, sondern die jeweilige Bedarfsgemeinschaft abzustellen (Hinweis auf BSG vom 18.6.2008 B 14/11b AS 61/06 R SozR 4-4200 § 22 Nr 12; BSG vom 18.2.2010 B 14 AS 73/08 R SozR 4-4200 § 22 Nr 34). Für Ein-Personenhaushalte, wie den der Klägerin, seien nach den Regelungen des Beklagten in deren Wohnort bis zu 278 Euro angemessen.

Mit der vom BSG zugelassenen und nur vom Beklagten eingelegten Revision rügt dieser eine Verletzung von § 22 Abs 1, § 7 Abs 3 Nr 4, § 11 Abs 1 Satz 5 SGB II. Die Klägerin habe mit ihren Söhnen eine Bedarfsgemeinschaft gebildet, wie schon aus der Zurechnungsregelung für das Kindergeld in § 11 Abs 1 Satz 5 SGB II folge. Eine andere Auslegung verkenne die engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den Klägern.

Sozialgericht Itzehoe - S 24 AS 246/12
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht - L 3 AS 220/13

Terminbericht

Der Termin ist vor der Sitzung aufgehoben worden.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir verwenden ausschließlich Sitzungs-Cookies, die für die einwandfreie Funktion unserer Webseite erforderlich sind. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies einsetzen. Unsere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den Link Datenschutz.

OK