Verhandlung B 8 SO 7/17 R
Verhandlungstermin
06.12.2018 10:45 Uhr
Terminvorschau
V.R. ./. Stadt Bielefeld, beigeladen: r. e.V.
Der Rechtssache liegt ein im Wesentlichen identischer Sachverhalt wie unter 1) zu Grunde.
Auch hier besuchte der ebenfalls im Jahr 2006 geborene, geistig behinderte Kläger eine Regelschule in Nordrhein-Westfalen in Bielefeld, nahm nachmittags an außerunterrichtlichen Angeboten der OGS teil und begehrte hierfür bei dem beklagten Sozialhilfeträger erfolglos die Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer als Hilfe zur angemessenen Schulbildung. Auch hier hat das SG der Klage stattgegeben, das LSG hingegen auf die Berufung der Beklagten die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner Revision.
Vorinstanzen:
Sozialgericht Detmold - S 2 SO 315/13, 23.09.2014
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - L 12 SO 435/14, 24.08.2016
Terminbericht
Der Senat hat die Rechtssache im Wesentlichen aus den Gründen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen, die in dem am gleichen Tag entschiedenen Verfahren B 8 SO 4/17 R zur Zurückverweisung an das LSG führten.