Verhandlung B 2 U 26/17 R
Verhandlungstermin
07.05.2019 13:00 Uhr
Terminvorschau
D. P. ./. Unfallkasse Berlin
Die Klägerin aus dem Revisionsverfahren B 2 U 25/17 R erlitt am 25.6.2008 einen weiteren Unfall, als ihr beim Impfen von Schafen ein Kamerunschaf gegen die rechte Hand sprang.
Auch hier rügt die Klägerin im Revisionsverfahren ua, dass der im Verwaltungsverfahren bestellte Gutachter Prof. Dr. E. das Gutachten dem Oberarzt Dr. B. übertragen habe und dieses Gutachten daher nicht der Urteilsfindung zugrunde gelegt werden durfte. Die Klägerin war mit ihrem Begehren, eine Verletztenrente nach § 56 SGB VII zu erhalten, in allen Instanzen erfolglos. Einen Verfahrensfehler bzw eine Unverwertbarkeit des Gutachtens Prof. Dr. E. hat das LSG aus den unter 4. referierten Gründen auch in diesem Fall verneint.
Vorinstanzen:
Sozialgericht Stade - S 11 U 80/11, 15.10.2014
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 14 U 267/14, 28.10.2016
Terminbericht
Die Revision war im Sinne der Aufhebung und Zurückverweisung - im Wesentlichen aus den unter 4) - B 2 U 25/17 R - mitgeteilten Gründen erfolgreich.