Bundessozialgericht

Verhandlung B 12 BA 15/23 R

Versicherungs- und Beitragsrecht - Betriebsprüfung - Rentenversicherungsträger- Beitragsnachforderung - Bescheid - Insolvenzverfahren

Verhandlungstermin 13.05.2025 13:45 Uhr

Terminvorschau

RA Dr. J. H. als Insolvenzverwalter ./. Deutsche Rentenversicherung Bund
2 Beigeladene
Das Amtsgericht Charlottenburg eröffnete mit Beschluss vom 9. Mai 2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter. Nach einer Betriebsprüfung im September 2019 stellte der beklagte Rentenversicherungsträger für den Prüfzeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 8. Mai 2019 gegenüber dem Kläger "sich ergebende" Insolvenzforderungen in Höhe von rund 14 400 Euro fest. Eine Zahlungsaufforderung sei damit nicht verbunden. Die Forderung würde im Rahmen des Insolvenzverfahrens von den zuständigen Krankenkassen als Einzugsstellen geltend gemacht.

Das Sozialgericht hat die Bescheide aufgehoben. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fehle der Beklagten die Befugnis für die Feststellung von Insolvenzforderungen durch Verwaltungsakt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landessozialgericht das Urteil des Sozialgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Beklagte sei zum Erlass des Prüfbescheids berechtigt und verpflichtet gewesen. Der Prüfbescheid als Ergebnis der Ad-hoc-Prüfung sei kein normaler, sofort vollziehbarer Leistungsbescheid, sondern ein Grundlagenbescheid im Rahmen eines zweigeteilten Verfahrens. Im Insolvenzverfahren habe der Nachforderungsbescheid des Rentenversicherungsträgers vor allem die Funktion, den Einzugsstellen die Glaubhaftmachung ihrer Beitragsforderungen zu ermöglichen, wenn Beitragsnachweise und/oder Meldungen des Arbeitgebers fehlten, unvollständig oder unzutreffend seien.

Mit seiner Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts, insbesondere der §§ 87, 179, 180 und 181 Insolvenzordnung. Die angefochtenen Bescheide würden gegen § 87 Insolvenzordnung verstoßen. Die Beklagte sei zum Erlass von Verwaltungsakten während des Insolvenzverfahrens nicht befugt.

Verfahrensgang:
Sozialgericht Berlin, S 73 BA 30/20, 26.05.2021
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, L 1 BA 35/21, 27.10.2023

Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 13/25.

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