Bundessozialgericht

Verhandlung B 12 KR 6/23 R

Versicherungs- und Beitragsrecht - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Unfallausgleich

Verhandlungstermin 13.05.2025 10:00 Uhr

Terminvorschau

B. B. ./. hkk Krankenkasse
1 Beigeladener
Die Klägerin wurde nach einem Dienstunfall in den Ruhestand versetzt. Als Ruhegehaltsempfängerin bezieht sie neben dem Unfallruhegehalt einen Unfallausgleich nach § 39 Bremisches Beamtenversorgungsgesetz. Sie ist freiwilliges Mitglied der beklagten Krankenkasse und bei der Beigeladenen sozial pflegeversichert. Die Beklagte stellte im Januar 2019 fest, dass der Unfallausgleich bislang zu Unrecht bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt worden sei und setzte die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung für die Zeit ab 1. Februar 2019 unter Einbeziehung des Unfallausgleichs neu fest.

Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen. Auch die Berufung hat keinen Erfolg gehabt. Das Landessozialgericht hat zur Begründung ausgeführt, bei der Beitragsbemessung sei die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds zu berücksichtigen. Nur ausnahmsweise blieben einzelne zweckbestimmte Einnahmen außer Betracht, die nicht in erster Linie auf die Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalts ausgerichtet seien. Der Unfallausgleich diene nicht einem besonderen Zweck oder der Kompensation eines Sonderopfers.

Dagegen richtet sich die Revision der Klägerin, die eine Verletzung von § 240 SGB V in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 und 3 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler rügt. Der in Höhe der Grundrente nach § 31 Bundesversorgungsgesetz gewährte Unfallausgleich sei eine zweckgebundene Sozialleistung, die bei wertender Betrachtung nicht für den Lebensunterhalt verbraucht werde oder werden könne und nicht vergleichbar der Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung Einkommen ersetze. Er werde auch anderweitig im Rechtssystem nicht als Einkommen berücksichtigt.

Verfahrensgang:
Sozialgericht Bremen, S 67 KR 89/20, 08.04.2021
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 204/21, 13.12.2022

Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 13/25.

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