Verhandlung B 4 AS 10/24 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtsanwaltsgesellschaft - Vollmacht - Originalvollmacht - Wirksamkeit
Verhandlungstermin
23.09.2025 10:00 Uhr
Terminvorschau
S. G. ./. Jobcenter Stadt Kassel
Streitig sind die Erforderlichkeit der Vorlage einer Originalvollmacht im Vorverfahren und die Höhe der Leistungen nach dem SGB II für November und Dezember 2018.
Der Kläger wohnte im streitgegenständlichen Zeitraum mit seiner Lebensgefährtin zusammen. Das beklagte Jobcenter bewilligte dem Kläger als Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft Leistungen. Auf dem Konto der Lebensgefährtin des Klägers wurden sodann im November und Dezember 2018 jeweils 50 Euro gutgeschrieben. Der Beklagte hob nach Anhörung des Klägers die Bewilligung für die beiden Monate jeweils teilweise rückwirkend auf, forderte entsprechende Erstattung und erklärte die Aufrechnung gegen die laufenden Ansprüche des Klägers ab Juni 2019, weil die Zahlungen hälftig als Einkommen bei ihm anzurechnen seien. Der Kläger erhob im Mai 2019 vertreten durch die bevollmächtigte Rechtsanwaltsgesellschaft per Telefax Widerspruch. Die beigefügte Vollmacht unter anderem zur Vertretung “in sämtlichen Widerspruchsverfahren“ trug das Datum “11. Januar 2019“ und schloss mit einer Unterschrift. Der Beklagte forderte die Bevollmächtigte unter Fristsetzung auf, eine Originalvollmacht vorzulegen, und kündigte an, bei Nichtvorlage “nach Aktenlage“ zu entscheiden. Nach Fristablauf verwarf er den Widerspruch mangels Bevollmächtigung als unzulässig.
Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen, das Landessozialgericht die von ihm zugelassene Berufung zurückgewiesen, weil der Beklagte den Widerspruch zu Recht mangels schriftlichen Nachweises der Vollmacht als unzulässig verworfen habe.
Mit seiner vom Landessozialgericht zugelassenen Revision rügt der Kläger eine Verletzung des § 13 Absatz 1 SGB X. Der Beklagte dürfe grundsätzlich keine Vollmacht im Original anfordern. Wie im gerichtlichen Verfahren sei nur bei begründeten Zweifeln oder auf Rüge eines Beteiligten die Vollmacht zu überprüfen.
Verfahrensgang:
Sozialgericht Kassel, S 14 AS 399/19, 13.07.2023
Hessisches Landessozialgericht, L 6 AS 8/24, 28.02.2024
Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 28/25.