Verhandlung B 2 U 14/23 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Generalunternehmerhaftung - Nachunternehmen - Beitragsrückstand - Unbedenklichkeitsbescheinigung - Exkulpation
Verhandlungstermin
24.09.2025 11:00 Uhr
Terminvorschau
K.-V. GmbH ./. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Die klagende Generalunternehmerin beauftragte die Nachunternehmerin im Rahmen mehrerer Vertragsverhältnisse mit der Ausführung von Bauleistungen. Die Nachunternehmerin geriet mit der Ausführung der Bauleistungen teilweise in Verzug. Bei einem Bauvorhaben unterblieb die Fertigstellung, woraufhin die Klägerin die jeweiligen Verträge kündigte. Die Beklagte forderte von der Nachunternehmerin erfolglos Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und wandte sich sodann an die Klägerin, welche lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegte.
Nach Anhörung nahm die Beklagte die Klägerin für Beitragsrückstände der Nachunternehmerin in Anspruch. Die Klägerin habe nicht nachgewiesen, dass die Nachunternehmerin ausreichend qualifiziert gewesen sei. Eine Exkulpation gelinge auch nicht durch die vorgelegten Unbedenklichkeitsbescheinigungen hinsichtlich der darin enthaltenen Entgelte. Auf eine Plausibilitätskontrolle habe die Beklagte in den Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausdrücklich hingewiesen.
Anders als das Sozialgericht hat das Landessozialgericht der Klage stattgegeben. Mit der Neuregelung der Generalunternehmerhaftung im Jahr 2009 sei ein Verschulden des Unternehmers ausgeschlossen, soweit und solange er Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers durch eine Präqualifikation nachweise oder stattdessen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlege. Der Generalunternehmer müsse jedoch nicht prüfen, ob die vom Unfallversicherungsträger erfassten Unternehmensteile mit dem Auftrag und die gemeldeten Arbeitsentgelte mit dem Auftragsvolumen übereinstimmten.
Mit der Revision rügt die Beklagte die Verletzung des § 150 Absatz 3 SGB VII sowie von § 28e Absatz 3a, 3b und 3f SGB IV.
Verfahrensgang:
Sozialgericht Freiburg, S 13 U 3445/21, 07.02.2022
Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 9 U 619/22, 18.04.2023
Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 29/35.